SiGeKo

Sicherheits- und SiGeKo Gesundheitsschutz Koordinator

Leistung

Nach der Baustellenverordnung trägt der Bauherr die volle Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der am Bau Beschäftigten. Diese Verantwortung kann er nur an geeignete Dritte, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinator übertragen. Erfolgt diese Übertragung nicht, bleibt die Verantwortung beim Bauherrn. Der Koordinator hat im Rahmen seiner in §3 Baustellenverordnung genannten Aufgaben den Bauherren und die sonstigen am Bau Beteiligten bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz sowohl während der Planungsphase als auch während der Ausführung des Bauvorhabens zu unterstützen.

Er hat mit seiner Tätigkeit dazu beizutragen, das Bauvorhaben, den Bauablauf und die späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher zu gestalten. Darüber hinaus dient seine Tätigkeit auch einem ungestörten Bauablauf und soll effektive spätere Arbeiten an der baulichen Anlage ermöglichen.

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