Energieausweis
Wer braucht einen Energieausweis?
- Verkäufer und Vermieter von Wohneigentum müssen Interessenten ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen; wurde das Gebäude nach 1965 errichtet, beginnt die Pflicht am 1. Januar 2009.
- Käufer und Mieter können ab diesem Stichtag einen Energieausweis des Objektes verlangen.
- In großen öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an hervorgehobener Stelle ausgehängt werden.
- Alle gewerblich genutzten Gebäude ( Nichtwohngebäude ) brauchen ab 1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig.