Energieausweis

Wer braucht einen Energieausweis?

  • Verkäufer und Vermieter von Wohneigentum müssen Interessenten ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen; wurde das Gebäude nach 1965 errichtet, beginnt die Pflicht am 1. Januar 2009.
  • Käufer und Mieter können ab diesem Stichtag einen Energieausweis des Objektes verlangen.
  • In großen öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an hervorgehobener Stelle ausgehängt werden.
  • Alle gewerblich genutzten Gebäude ( Nichtwohngebäude ) brauchen ab 1. Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis. Ein Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig.
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