SiGeKo

Sicherheits- und SiGeKo Gesundheitsschutz Koordinator

Grundlage

Im Juli 1998 wurde in der Bundesrepublik die Baustellenverordnung in nationales Baurecht umgesetzt. Folgende neuen Aufgaben kommen auf den Bauherrn zu:

  1. Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes.
  2. Vorankündigung größerer Bauvorhaben bei den zuständigen Behörden.
  3. Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Koordinatoren.
    1. für die Planungsphase ( zur Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes auf der Baustelle )
    2. für die Ausführungsphase ( Überwachung und Kontrolle der Baustelle nach Sicherheits- u. Gesundheitsvorschriften, Überwachung der Bauabläufe )
  4. Zusammenstellung einer Unterlage ( Dokumentation ), in der für spätere Arbeiten am Bauwerk Angaben über eine mögliche gefährdungsfreie Ausführung gemacht werden.
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